Mit dem Datum 01.05.2013 ist endlich der DQR in Kraft getreten.
Der DQR soll als umfassende bildungsübergreifende Matrix zur Einordnung von Qualifikationen zum einen die Orientierung im dualen Bildungssystem erleichtern und zum anderen zur Vergleichbarkeit deutscher Qualifikationen beitragen.
Die Zuordnungsübersicht zeigt, welche Qualifikationen gemäß den Deskriptoren der DQR Matrix und dem DQR zugeordnet wurden (Abb. 1).
Der Industriemeister gem. BBiG § 53 ist somit in der Niveaustufe 6 gelistet.
Die Abbildung 2 zeigt, die Meisterfachrichtungen, die in der „Liste der zugeordneten Qualifikationen nach § 53 BBiG bzw. § 42 Absatz 1 HwO“ z. Zt. geführt werden.
Da z. Zt. die Industriemeisterfachrichtungen gem. § 54 BBiG nicht geführt werden, wird der geschäftsführende Vorstand des Industriemeisterverbands Deutschland e.V. sich dafür einsetzen, dass bei er nächsten Aktualisierung diese aufgenommen werden.
Ergänzende Informationen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle oder unter www.imv-deutschland.de
Peter-Jürgen Falck
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