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VDMA ist froh: KI nicht über einen Kamm geschert

Weißbuch Künstliche Intelligenz
VDMA ist froh: Keine scharfen KI-Regeln für alle

VDMA ist froh: Keine scharfen KI-Regeln für alle
„Maschinen mit KI sind genauso sicher wie ohne KI. Denn sie müssen alle Sicherheitsanforderungen in gleicher Weise erfüllen“, sagt Prof. Claus Oetter, Geschäftsführer Software und Digitalisierung im VDMA. Bild: VDMA

Die EU-Kommission will Europa zu einem weltweit führenden Standort für „vertrauenswürdige“ künstlichen Intelligenz (KI) machen. „Ich will, dass dieses digitale Europa das Beste widerspiegelt, das Europa zu bieten hat – Offenheit, Fairness, Vielfalt, Demokratie und Vertrauen“, sagte Präsidentin Ursula von der Leyen in Brüssel.

In ihrem Weißbuch Künstliche Intelligenz schlägt die EU Kommission daher einen Rahmen für künstliche Intelligenz vor, der auf Exzellenz und Vertrauen beruht. Um den KI-Anschluss an China und die USA nicht zu verlieren, will die Kommission erreichen, dass die Investitionen in KI bis 2020 auf jährlich 20 Milliarden Euro steigen.

Gleichzeitig schlägt die EU Kommission eine staatliche Kontrolle besonders risikobehafteter KI-Anwendungen vor. „KI-Systeme mit hohem Risiko benötigen klare Vorschriften, ohne dass dadurch weniger riskante Systeme übermäßig belastet werden“, heißt es im Weißbuch Künstliche Intelligenz.

In Fällen mit hohem Risiko, z. B. in den Bereichen Gesundheit, Polizei oder Verkehr, sollten KI-Systeme transparent und rückverfolgbar sein. Die Aufsicht durch den Menschen muss stets gewährleistet sein. Behörden sollten die von Algorithmen genutzten Daten ebenso prüfen und zertifizieren können, wie sie es bei Kosmetika, Autos und Spielzeug tun. Für KI-Anwendungen mit geringerem Risiko sieht die Kommission ein freiwilliges Kennzeichnungssystem vor, wenn solche Anwendungen höhere Standards erfüllen.

„Fast alle KI-Anwendungen in der Industrie sind völlig unkritisch“

„Mit dem Weißbuch für Künstliche Intelligenz setzt die EU-Kommission grundsätzlich die richtigen Zeichen und lässt gleichzeitig genug Spielraum für Innovation“, sagt Prof. Claus Oetter, Geschäftsführer Software und Digitalisierung im VDMA. Er fordert aber zugleich auch Rechtssicherheit durch europaweit einheitliche Regeln.

Der VDMA ist vor allem froh, dass die EU-Kommission ein zukünftiges KI-Gesetz auf kritische Anwendungen von Künstlicher Intelligenz begrenzen will: „Wir sind erleichtert, dass die Kommission der Versuchung widerstanden hat, alle KI-Anwendungen über einen Kamm zu scheren. Es macht einen Unterschied, ob Künstliche Intelligenz Gesichter erkennt oder Bauteile“, sagt Prof. Oetter.

Jetzt kommt es darauf an, die Kriterien für die Anwendungen mit hohem Risiko klar zu definieren, um Rechtsklarheit zu schaffen. „Fast alle KI-Anwendungen in der Industrie sind völlig unkritisch. Künstliche Intelligenz im Maschinenbau ist daher ein sicheres Erfolgsrezept mit wenig Risiken, aber vielen Chancen. Das Innovationspotential ist enorm“, resümiert der VDMA-Experte.

Datenschutz als Wettbewerbsvorteil

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. wiederum begrüßt den im aktuellen Weißbuch der EU-Kommission zu Künstlicher Intelligenz (KI) formulierten „European approach“. Der Bv plädiert dafür, den Datenschutz als Wettbewerbsvorteil weiter auszubauen. „Europa ist beim Thema Datenschutz Marktführer“, so BvD-Vorstandsvorsitzender Thomas Spaeing. „Das ist ein Trumpf, den wir nicht aus der Hand geben dürfen. Datenschutz schafft Transparenz und Vertrauen und erleichtert damit maßgeblich die Akzeptanz von Digitalisierung bei den Kunden und in der Gesellschaft.“

Daher spricht der BvD sich dafür aus, Datenschutz neben dem Thema IT-Sicherheit zum integralen Bestandteil einer europäischen Digitalisierungsstrategie zu machen. „Nur durch ein Umdenken können wir uns an die Spitze der Entwicklung setzen, anstatt ewige Verfolger zu bleiben.“

Betriebliche Datenschutzbeauftragte sieht Spaeing dabei in der Rolle der „Lotsen bei der Einführung und den Betrieb von KI-Systemen“, die Unternehmen mit ihrer Fachkenntnis dabei unterstützen, KI-Projekte von Anfang an datenschutzkonform aufzustellen. Damit Datenschutzbeauftragte dieser immer komplexer werdenden Anforderung gerecht werden können, müsse laut BvD zukünftig ein noch größeres Augenmerk auf das Thema Qualifizierung und Zertifizierung von betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten gelegt werden. „Wir sind bereit, zu diesem Thema unseren Beitrag zu leisten und hoffen auf zahlreiche Mitstreiter aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung“, so Spaeing.

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