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Im Rahmen der Südschiene hat der Landesverband Bayern zum Seminar „Arbeitsrecht“ in die bayerisch-schwäbische Stadt Burgau eingeladen.
Nach dem Empfang der Teilnehmer in der Mittelschule von Burgau besuchten wir gemeinsam die Wachswarenfabrikation „Bader“ in der Innenstadt. Hier führte uns der Inhaber durch die Fertigung und erläuterte die Stufen der Herstellung von qualitativ hochwertigen, gezogenen Kerzen.
Der Industriemeister steht heute vor einer ganzheitlichen Aufgabe im Unternehmen. Dabei ist er erste Führungskraft vor Ort, steht mit seiner Kompetenz für kostenbewusstes Handeln und für rechtssicheres Auftreten und Argumentieren gegenüber seinen Mitarbeitern und Gesprächspartnern. Das macht erforderlich, seine Kenntnisse immer wieder auf den neuesten Stand zu bringen.
Dieses war die Aufgabenstellung für unsere Referentin, Elfriede Kautnik, die als aktive Arbeitsrichterin am Arbeitsgericht München tätig ist.
Nach einem kurzen Ausflug in die Rechtsgeschichte, wurden folgende Themen ausführlich behandelt:
1. Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Das Deutsche Arbeitszeitgesetz setzt auf der Basis der Europäischen Richtlinie 93/104/EG die Rahmenbedingungen für Arbeitszeiten der Arbeitnehmer in Deutschland (vormals AZO). Es ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindlich. Dabei hat der Betriebsrat eine starke Position gemäß § 87 Betriebsverfassungsgesetz.
2. Arbeitsvertrag
Hier gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit, eingeschränkt durch Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und dem Richterrecht. Festlegung der Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
3. Zeitarbeit – befristete Arbeitsverhältnisse
Bei der Arbeitnehmerüberlassung handelt es sich um ein Dreiecksverhältnis zwischen Arbeitnehmer, Verleiher und Entleiher. Hier wurde die Problematik von der Verleiherlaubnis bis zur Befristung (Sach-, Zeit- und Altersgründe) von Arbeitsverhältnissen nachhaltig erörtert.
4. Kündigungen – ordentliche/außerordentliche
Die verschiedenen Formen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie die rechtlich einwandfreie Zustellung von Kündigungen wurde erläutert und mit richterlichen Entscheidungen belegt. Grundsatz: Ohne Anhörung des Betriebsrates ist eine Kündigung unwirksam!
5. Abmahnungen
Die Abmahnung ist die formale Form an einen Mitarbeiter/in, bestimmte Handlungen und Verhaltensweisen zu unterlassen bzw. zu ändern. Sie sollte aus prozesstaktischen Gründen immer schriftlich erfolgen.
Weiterhin wurde der Allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz AGG, umgangssprachlich Antidiskriminierungsgesetz, behandelt und die Wirkung des „EuGH – Europäischer Gerichtshof„- auf die nationale Gesetzgebung diskutiert.
Literaturhinweis: Küttner – Personal-Handbuch 2011 / Beck Verlag
Hans Watzl/Bildungsbeauftragter
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